Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wahiba Ästhetik

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Bestimmungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Wahiba Ästhetik, Inhaber Dr. med. Nidal Gazawi, und dem/der Patienten/-in. Durch die folgenden Ausführungen wird die individuelle und medizinische Beratung nicht ersetzt.
  2. Eine ästhetische Operation oder Behandlung ist eine Operation oder Behandlung, für die keine medizinische Begründung vorliegt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der Wahiba Ästhetik in Anspruch nehmen.
  3. Die Internetseite www.wahiba.de der Wahiba Ästhetik bietet über folgende Dienstleistungen Informationen:

    • Plastische und ästhetische Chirurgie
    • Ästhetische Operationen an der Brust
    • Fettabsaugung
    • Faltenbehandlung

§ 2 Vertragsbestimmungen

  1. Der/die Patient/-in muss als Voraussetzung für eine Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Der/die Patient/-in hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wahiba Ästhetik gelesen und verstanden.
  3. Der/die Patient/-in kann sich ausführlich auf der Internetseite informieren.
  4. Eine Behandlung kann erst nach erfolgter individueller Beratung und der Unterzeichnung eines persönlichen Behandlungsvertrages auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten stattfinden. Der Ablauf und der Preis für eine individuelle Behandlung kann von Patient zu Patient variieren und wird daher ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch verbindlich festgelegt. Die Informationen auf der Internetseite beziehen sich auf Abläufe und Behandlungen in der Wahiba Ästhetik.

§ 3 Ergebnisgarantie

Dem/der Patienten/-in ist bewusst, dass eine Gewähr, das angestrebte kosmetische Ergebnis der ärztlichen Bemühungen zu erreichen, vom Arzt und seinen Erfüllungshilfen nicht übernommen werden kann. Der/die Patient/-in wird im Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, Risiken und Komplikationen aufgeklärt. Hierzu wird eine standardisierte Aufklärung und Einwilligung (pro-compliance) dokumentiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der behandelnde Arzt keine Garantie für das angestrebte kosmetische Ergebnis geben kann.

§ 4 Folgekosten

Im Falle von Komplikationen durch eine Behandlung können Folgekosten entstehen, welche der/die Patient/-in vollumfänglich zu tragen hat. Diese können in Form von Krankenhauskosten oder Kosten nachbehandelnder Ärzte zustande kommen. Diese Kosten können mitunter ein Mehrfaches der hier vereinbarten Kosten betragen. Es wird daher empfohlen, eine Zusatzversicherung (Folgekostenversicherung) abzuschließen. Infomaterial kann bei uns auf Anfrage und bei einem individuellen Beratungsgespräch ausgehändigt werden.

§ 5 Folgekostenversicherung

Wahiba Ästhetik bietet in Kooperation mit medassure eine sogenannte "Folgekostenversicherung" an. Für diese fallen zusätzliche Kosten an.

§ 6 Bezahlung

  1. Die im Beratungsgespräch vereinbarten Behandlungskosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und in der Regel auch nicht von den privaten Versicherungsträgern erstattet. Die Kosten sind somit in vollem Umfang vom Patienten/-in zu tragen, da es sich in diesem Fall um eine Privatleistung handelt.
  2. Das Behandlungshonorar wird auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und bei Bedarf gemäß § 6 durch Analogziffern errechnet.
  3. Der/die Patient/-in erhält vor der Behandlung ein umfassendes und individuelles Beratungsgespräch und unterschreibt einen persönlichen Behandlungsvertrag. Zusätzlich gelten die AGB mit der Unterschrift als akzeptiert; diese beinhalten die absehbaren Kosten der Behandlung in Form eines Pauschalbetrages. Dieser Betrag schließt folgende Leistungen ein:
    • Durchführung der Operation durch Dr. med. Nidal Gazawi
    • Verbandsmaterialien bis max. zwei Wochen
    • Postoperative Nachsorge inkl. aller notwendigen Medikamente bzw.
    • Verbandmaterialien.
  4. Folgende Leistungen sind nicht im Betrag enthalten: 

    • Anästhesie durch einen Anästhesisten. Dieser Betrag wird separat in Rechnung gestellt. Die Höhe des Betrags wird vorab mit dem/der Patienten/-in abgesprochen.
    • Kosten für Hilfsmittel oder eventuell notwendige Miederwaren
    • Kosten für eine möglicherweise notwendige Korrekturoperation (ggf. in Form von zusätzlichen Korrekturen).
  5. Der vereinbarte Betrag muss nachweislich bis zum Tag des Eingriffes auf dem Konto der Wahiba Ästhetik eingegangen sein. Andernfalls kann keine Behandlung vorgenommen werden. Dem Wunsch einer Barzahlung kann am Tag des Beratungsgespräches nachgekommen werden.
  6. Eine Anzahlung von 250,00 € ist innerhalb einer Woche ab dem Tag der Terminvereinbarung zur Behandlung zu leisten.
  7. Der Restbetrag ist bis sieben Tage vor der Behandlung zu leisten.
  8. Bei Ausfall des geplanten Eingriffes infolge Nichterscheinens bzw. bei Terminabsagen aus nichtigem Grund bis drei Tage vor der geplanten Operation oder bei Nichtbeachten der patientenseitig notwendigen Vorbereitungen gemäß Aufklärungsgespräch oder Infoblatt, kann der Patient zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes verpflichtet werden.
  9. Bei Absagen aus nichtigem Grund bis drei Tage vor dem Operationstermin beträgt die Schadensersatzsumme 20% des im Behandlungsvertrag vereinbarten gesamten Behandlungsbetrages.
  10. Bei Nichterscheinen am Operationstag oder Absage aus nichtigem Grund innerhalb drei Tagen vor dem Operationstag beträgt die Schadensersatzpauschale 50 % des gesamten Behandlungsbetrages.
  11. Bei einer Terminverschiebung aus triftigem Grund (z.B. akute Erkrankung) innerhalb von zwei Wochen vor dem Eingriff verbleiben bereits geleistete Zahlungen bei der Wahiba Ästhetik und werden in voller Höhe auf den später durchgeführten Eingriff angerechnet.
  12. Im Falle einer Teilzahlungsvereinbarung erklärt sich der/die Patient/-in mit einer Bonitätsprüfung einverstanden. Die Abrechnung erfolgt über unseren Partner Medipay, die für diese Teilzahlung eine Gebühr und Zinsen erhebt. Medipay tritt im Säumnisfall auch als Gläubiger auf.
  13. Sollte sich der/die Patient/-in einen anderen Partner für eine Teilzahlungsvereinbarung wünschen, ist es ihm nach Absprache mit Dr. med. Nidal Gazawi erlaubt.
  14. Der/die Patient/-in wird informiert, dass eine telefonische Terminvereinbarung nach Unterzeichnung des Behandlungsvertrages bindend ist.

§ 7 Behandlung

  1. Die Behandlung wird ambulant durchgeführt. Hierfür werden die Operations- und Anästhesiemöglichkeiten der Praxisklinik am Johannisplatz genutzt. Dem/der Patienten/-in wird ein Aufwachraum mit Einzelbett zur Verfügung gestellt.
  2. Eine Behandlung kommt nur bei folgenden Voraussetzungen zustande:
    • Es ist eine ausschließliche Einwilligung des/der Patienten/-in gegeben worden
    • Es hat eine individuelle Beratung stattgefunden (Preis/Ablauf der Behandlung)
    • Der volle Behandlungsbetrag wurde vor der Behandlung vom/von der Patienten/-in geleistet.
  3. Dr. med. Nidal Gazawi wird eine Notfall-Rufnummer zur Verfügung stellen, welche bis zu drei Tage nach Behandlung gültig ist.


§ 8 Aufzeichnungen und Daten

  1. Der/die Patient/-in erklärt sich einverstanden, dass zu Dokumentationszwecken Fotos (vorher/nachher) vom behandelnden Arzt angefertigt werden dürfen.
  2. Das Recht des Patienten oder eines von ihm Beauftragten auf Einsicht in die Aufzeichnungen, ggf. auf Überlassung von Kopien auf seine Kosten und Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bleiben unberührt.
  3. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen; insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
  4. Im Falle einer Offenlegung von Behandlungsunterlagen zur Geltendmachung eigener Rechte vor Behörden, kann Dr. med. Nidal Gazawi von der Schweigepflicht entbunden (z. B. gegenüber dem Finanzamt bei Nachweis einer umsatzsteuerbefreiten Leistung).

§ 9 Haftungsbeschränkung

Für Schäden an eingebrachte Sachen, die in der Obhut des/der Patienten/in bleiben, haften die Wahiba Ästhetik und Herr Dr. med. Nidal Gazawi nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen. Für Garderobe des/der Patienten/-in, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Schriftliche Ausfertigung

Auf Wunsch erhält der/die Patient/-in eine schriftliche Ausfertigung dieser Bedingungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Der/die Patient/-in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift des Behandlungsvertrages, dass die Bestimmungen der AGB im Einzelnen von ihm/ihr überprüft wurden und der Inhalt als verbindlich anerkannt wurde.
  2. Der/die Patient/-in erklärt, dass er/sie bei Zweifeln an der Deutung einzelner Bestimmungen in der Lage war, die Bedeutung dieser Bestimmungen in der Wahiba Ästhetik zu erfragen.
  3. Nebenabreden zu diesen ABG bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 12 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht

Leipzig wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.